Es darf pro Sportler nur 1 Lizenzauweis vegeben werden. Die Weisungen und Erklärungen betreffend der Swiss Deaf Sport Lizenz müssen beachtet werden und das Formular korrekt ausgefüllt werden.
- Eintritt, Übertritt und Austritt erfolgen auf den Swiss Deaf Sport Formularen
- Mitglied bei Sportverein mit Lizenz: Der/Die zuständige Präsident/in des Vereins muss unterschreiben
- ICSD Audiogramm nur beim HNO-Arzt/Klinik ausstellen lassen. Audiogramme vom Akustiker werden nicht angenommen! Unvollständig ausgefüllte ICSD-Audiogramme werden nicht anerkannt!
Die vollständigen Unterlagen (Lizenz-Anmeldeformular, Kopie der Passes und ICSD-Audiogramm) gehen an: Swiss Deaf Sport, Geschäftsstelle,
Oerlikonerstrasse 98, 8057 Zürich
Die Swiss Deaf Sport Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und entscheidet über die Aufnahme.