LIZENZEN

LIZENZEN

Es darf pro Sportler nur ein Lizenzausweis vergeben werden. Die Weisungen und Erklärungen betreffend der Swiss Deaf Sport Lizenz müssen vom Lizenznehmer beachtet und das Formular korrekt ausgefüllt werden.

  • Eintritt, Übertritt und Austritt erfolgen mittels den Swiss Deaf Sport Formularen
  • Mitglied bei Sportverein mit Lizenz: Der/Die zuständige Präsident*in des Vereins muss das Formular mitunterzeichnen
  • ICSD Audiogramm müssen von einem HNO-Arzt/Klinik ausgestellt werden. Audiogramme vom Akustiker werden nicht angenommen! Unvollständig ausgefüllte ICSD-Audiogramme werden nicht anerkannt!

Die vollständigen Unterlagen (Lizenz-Anmeldeformular, Kopie der Passes und ICSD-Audiogramm) senden Sie an: Swiss Deaf Sport, Geschäftsstelle, Oerlikonerstrasse 98, 8057 Zürich

Die Swiss Deaf Sport Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und entscheidet über die Aufnahme.

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