Es darf pro Sportler nur ein Lizenzauweis vegeben werden. Die Weisungen, Erklärungen betreffend der Swiss Deaf Sport Lizenz müssen vom Lizenznehmer beachtet und das Formular korrekt ausgefüllt werden.
- Eintritt, Übertritt und Austritt erfolgen mittels den Swiss Deaf Sport Formularen
- Mitglied bei Sportverein mit Lizenz: Der/Die zuständige Präsident*in des Vereins muss das Formular mitunterzeichnen
- ICSD Audiogramm müssen von einem HNO-Arzt/Klinik ausgestellt werden. Audiogramme vom Akustiker werden nicht angenommen! Unvollständig ausgefüllte ICSD-Audiogramme werden nicht anerkannt!
Die vollständigen Unterlagen (Lizenz-Anmeldeformular, Kopie der Passes und ICSD-Audiogramm) senden Sie an: Swiss Deaf Sport, Geschäftsstelle,
Oerlikonerstrasse 98, 8057 Zürich
Die Swiss Deaf Sport Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und entscheidet über die Aufnahme.