AUDIOGRAMM

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Das ICSD (International Committee of Sports for the Deaf) bietet das Wesentliche des olympischen Gedankens für die Hörbehinderte  Bevölkerung mit seinem eigenem Motto: „Gleichberechtigt durch Sport“

Nur hörbehinderte Athleten dürfen bei Sommer oder Winter Deaflympics, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften, Schweizermeisterschaften und bei anderen ICSD-genehmigten Wettkämpfen teilnehmen.

Es muss vorangestellt werden, dass es nicht erlaubt ist, während eines Wettkampfes im Sport Hörhilfen zu tragen, um eine möglichst faire Situation zu gewährleisten, da der Grad des Hörverlustes unterschiedlich und die Kompensation durch eine Hörhilfe grösser oder kleiner sein kann. Grundsätzlich gilt der Nachweis über 55db auf dem besseren Ohr.

Teilnehmer bei den Sportanlässen müssen sein:

  • von mind. 55db im besseren Ohr vorweisen können (3-Ton Echt Ton Durchschnitt um 500, 1000 und 2000 Hertz)
  • Mitglied eines angeschlossenen nationalen Gehörlosensportverbandes und Bürger dieses Landes

Alle Audiogramm Formulare müssen richtig und persönlich sein und die Gültigkeit der Formulare muss von HNO-Arzt/Klinik mit einem Stempel und Unterschrift bestätigt werden.

Jeder neue Sportler muss das offizielle Audiogramm Formular verwenden. Das Formular kann nur bei der Geschäftsstelle der Swiss Deaf Sport bestellt werden: contact@swissdeafsport.ch

WICHTIG: ICSD Audiogramm nur beim HNO-Arzt/Klinik ausstellen lassen. Audiogramme vom Akustiker werden nicht angenommen!
Unvollständig ausgefüllte ICSD-Audiogramme werden nicht anerkannt!

Wichtige Hinweis für den Arzt

Bitte ausdrucken und zum Arzt mitnehmen!

Ohrenärtze Liste - Diese Ohrenärzte sind über die Anforderungen informiert

Audiogramm Regulations

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