AUDIOGRAMM

AUDIOGRAMM

Das ICSD (International Committee of Sports for the Deaf) bietet das Wesentliche des olympischen Gedankens für die Hörbehinderte Bevölkerung mit seinem eigenem Motto: „Gleichberechtigt durch Sport“. Nur hörbehinderte Athleten dürfen bei Sommer oder Winter Deaflympics, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften und bei anderen ICSD-genehmigten Wettkämpfen teilnehmen.

Das Tragen von Hörhilfen (Hörgeräte, CI, etc.) ist bei sportlichen Wettkämpfen nicht erlaubt um eine möglichst faire Situation zu gewährleisten, da der Grad des Hörverlustes unterschiedlich und die Kompensation durch eine Hörhilfe grösser oder kleiner sein kann. Grundsätzlich gilt der Nachweis über 55db auf dem besseren Ohr.

Audiogramm:

Für die Teilnahme an nationalen Sportanlässen (Schweizer Meisterschaften und Schweizer Cup) genügt ein gültiges Audiogramm des HNO-Arztes mit Angabe der dB-Zahl. Das Audiogramm darf nicht älter als 3 Monate sein.

Für die Teilnahme an internationalen Sportanlässen (Europa- und Weltmeisterschaften, Deaflympics, Länderspiele und internationale Turniere) ist das ICSD-Audiogramm obligatorisch, muss bei Swiss Deaf Sport Geschäftsstelle bestellt werden. Die Kosten betragen Fr. 20.00 und werden von Swiss Deaf Sport separat in Rechnung gestellt.

Alle Audiogramm Formulare müssen richtig und persönlich sein und die Gültigkeit der Formulare muss von HNO-Arzt/Klinik mit einem Stempel und Unterschrift bestätigt werden.

Wichtiger Hinweis für den Arzt zum ICSD Audiogramm (International)

Bitte ausdrucken und zum Arzt mitnehmen!

Liste der Ohrenärzte

Diese Ohrenärzte sind über die Anforderungen des ICSD Audiogramms informiert!

ICSD Audiogramm Regulations (International)

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